Menü
10.02.16 –
Der Wolf ist zurück in Deutschland. Sachsen-Anhalt gehört mit zu den Ländern, in denen sich der Wolf wieder angesiedelt hat. Auch der Luchs konnte nach über 200 Jahren wieder im Harz angesiedelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für den Schutz dieser Tiere ein. Wir müssen ihnen in Sachsen-Anhalt ein Zuhause bieten. Von Wildschäden betroffene Tierhalter sollen schnell, unbürokratisch und ausreichend entschädigt werden. Wir wollen Maßnahmen fördern, die Wildschäden verhindern helfen.
Die Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien orientieren. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt eine Novellierung des Jagdgesetzes. Die Fallenjagd und das Verwenden von bleihaltiger Munition muss unterbunden werden. Jagdhunde dürfen nicht am lebenden Tier ausgebildet werden. Außerdem fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Verbot des Abschusses von Haustieren wie zum Beispiel Hund und Katze.
Tierheime erfüllen eine unersetzbare Funktion bei der Gewährleistung des Tierschutzes. Die Tierheime werden vom Land nur gering oder gar nicht unterstützt. Bestimmte Tiere, wie etwa Pferde, können zumeist nicht untergebracht werden und werden aus „Platzmangel“ zum Schlachthof geführt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die Unterhaltung von Tierheimen, Tierauffangstationen und Gnadenhöfen unter Einbindung ehrenamtlich tätiger Menschen öffentlich gefördert wird.
Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt wurde eingeführt, um die Beißvorfälle zu reduzieren. Die Rasseliste als Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes stellt hierfür jedoch kein adäquates Mittel dar. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher für eine Novellierung des Hundegesetzes ein, die ohne pauschale Rasseliste auskommt.
Kategorie