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11.02.16 –
Die weitgehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung harren noch immer einer starken rechtlichen Umsetzung. Angesichts der vielfältigen neuen Datenspuren von digitalen Geräten muss ein echter rechtlicher Anspruch für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, Herrin beziehungsweise Herr der eigenen Daten bleiben zu können. Dies beginnt bei einem durchzusetzenden Anspruch auf Datensparsamkeit bis hin zu einem robusten Informations- und Löschanspruchs gegenüber öffentlicher Verwaltung, Dienstleistern und Firmen.
Die zunehmende Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebens durch Algorithmen und oftmals nicht mehr kritisch hinterfragte statistische Bewertungen, ist zurückzudrängen. Scoring-Werte sind nicht mit unserem Bild von freien Bürgerinnen und Bürgern vereinbar.
Staatliche und private Stellen sind verantwortlich für die Sicherung von erhobenen Daten. Viel zu häufig sind in der jüngeren Vergangenheit Datendiebstähle aufgrund schlampiger Sicherheitsmaßnahmen bekannt geworden, die kostspielige Folgen für betroffene Bürgerinnen und Bürger haben können. Hier sind verbindlichere Auflagen, verbunden mit Melde-, Informations- und Entschädigungspflichten, denkbare Lösungsansätze.
Wir wollen, dass die Verbraucherzentralen Bürger und Bürgerinnen unabhängig zu Themen wie IT-Sicherheit und sicherer Umgang mit E-Government beraten und sie dafür auch entsprechend personell und sachlich ausstatten.
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