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11.02.16 –
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen nach 1945 in beiden deutschen Staaten bis heute nicht aufgearbeitet. Deren Opfer wurden trotz Landtagsbeschluss nicht rehabilitiert. Deshalb fordern wir unnachgiebig eine Aufhebung der nach 1945 aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangenen Urteile wegen § 175 StGB bzw. § 151 StGB der DDR und eine Entschädigung der Opfer durch einen Entschädigungsfond.