BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Magdeburg

Bezahlbares und gesundes Wohnen für Alle

Wohnen ist ein Grundrecht und muss für alle in Sachsen-Anhalt Lebenden gesichert sein. Bei der Entwicklung des Wohnungsbestandes ist dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen, das heißt auch, dass Barrierefreiheit größere Bedeutung erhält.

11.02.16 –

Wohnen ist ein Grundrecht und muss für alle in Sachsen-Anhalt Lebenden gesichert sein. Bei der Entwicklung des Wohnungsbestandes ist dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen, das heißt auch, dass Barrierefreiheit größere Bedeutung erhält.

Der Umbau von Wohnungen für die Anpassung an Mobilitätseinschränkungen und besondere Lebenssituationen muss verstärkt gefördert werden, um eine echte Wahlfreiheit zwischen Verbleib in der eigenen Wohnung und Pflege im Heim zu gewährleisten. Gefördert werden müssen ebenso generationenübergreifendes Wohnen und Wohngemeinschaften.

Bei der Reduzierung von Schadstoffen in unserem Wohnalltag setzen wir auf Verbraucherinformation, Vorbildwirkung, Förderung und eine Überprüfung der Zulassung von Baustoffen auf gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen sowie eine Zertifizierung wohngesunder Baustoffe. In den Wohngebieten sind Modellprojekte für autofreies Wohnen zu fördern. Hierzu müssen auch Ausnahmen von der Stellplatzpflicht geschaffen werden. Eine kinderfreundliche Wohnumfeldgestaltung kann Voraussetzung für Förderungen werden.

Wohnen muss bezahlbar bleiben. Für jeden Geldbeutel müssen auch künftig Wohnungen in unseren Innenstädten verfügbar sein. Beginnenden Tendenzen zur Gentrifizierung in unseren großen Städten ist entgegenzuwirken und die Instrumente Mietspiegel und gegebenenfalls Miet-preisbremse zu nutzen. Die Situation in der Wohnungswirtschaft differenziert sich zunehmend aus. Deswegen müssen die Schwerpunkte im Stadtumbau auf den Prüfstand. Die Förderung ist von der Abrissförderung mehr zur Umbauförderung zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Städte, in denen eine stabile bis steigende Haushaltszahl erwartet wird.

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Kapitel 14