Menü
11.02.16 –
Die Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denkt das Leistungssystem vom Bürger her. Nicht vom Rechtskreis. Bisher sind bspw. die Arbeitsmarktinstrumente, die Behindertenhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung je eigene Rechtskreise und verschiedenen Verwaltungseinheiten zugeteilt. Diese „Versäulung“ des Leistungsrechts steht der Tatsache entgegen, dass Personen oftmals mehrfache, multiple und zusammenhängende Bedarfe besitzen.
Daher ist es ein zentrales sozialpolitisches Anliegen, die rechtskreisübergreifende Leistungserbringung zu stärken. Sowohl im Bereich Alten- und Behindertenhilfe, wie auch im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe ist dies ein notwendiger Schritt, um den Leistungsbezug bürgerfreundlicher zu gestalten, Synergien zwischen den Leistungssystemen zu nutzen und Bürokratie letztlich abzubauen.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden diesen Prozess durch Modellprojekte anschieben. Ausführungsgesetze zu den Sozialgesetzbüchern sind entsprechend zu überarbeiten.
Kategorie