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Nur noch bis zum 24.8.2015 sind Stellungnahmen zum Bebauungsplan 241-1 „Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße" möglich. Nutzen Sie die Chance zur Rettung der "Hölzernen Zeitzeugen" in der Danzstraße und für eine gelungene städtebauliche Entwicklung.
Wie zu befürchten war, hat die Stadtverwaltung sich für die Auslegung des Bebauungsplanes Breiter Weg in der Ferienzeit entschieden. Vielleicht, um möglichst wenig Stellungnahmen von Bürgern zu erhalten. Doch das wollen wir der Verwaltung so nicht durchgehen lassen!
Nur noch bis zum 24.8.2015 läuft die Auslegung des B-Planes im Baudezernat. Alle Informationen und der Plan sind aber auch im Netz auf der Magdeburg-Seite zu finden.
Zum Bebauungsplan sind Stellungnahmen möglich. Diese müssen bis zum 24.8.2015 per Post an das Stadtplanungsamt geschickt werden (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten am Rathaus).
Stellungnahme des Vorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg:
Wolfgang Wähnelt
Vorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg
O.-v.-Guericke-Str. 65
39104 Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtplanungsamt
39090 Magdeburg
Stellungnahme zum Bebauungsplan 241-1 „Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße“
1. Entfall der Kastanienallee kompensieren
Der Bebauungsplan sieht in der Fassung des ausgelegten Entwurfes vor, die Kastanienallee im Breiten Weg zu entfernen und die Bauflucht vorzuziehen (nach Westen zu verlegen). Zum Ausgleich hierfür setzt der B-Plan im § 18 fest: “Entlang des Breiten Weges sind entsprechend dem Planteil A Baumpflanzungen der Baumart Aesculus carnea „Briotii“ (Scharlach-Rosskastanie), Solitärhochstamm/ Alleebaum, Mindestqualität 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20-25 cm vorzunehmen.“
Ein Entfallen der bestehenden Kastanienallee kann allenfalls akzeptiert werden, wenn auch tatsächlich die in § 18 geforderte neue Kastanienreihe gepflanzt wird. Um dies sicherzustellen, ist vor Satzungsbeschluss zu klären, dass die Pflanzung und das Gedeihen der geplanten Baumreihe nicht durch Leitungsführung, etwaige Bebauungsreste, Oberleitungen und zugehörige Befestigungen oder Sonstiges beeinträchtigt oder gar unmöglich werden.
2. Keine Hochhäuser an der Einmündung Haeckelstraße
In der Entwurfsfassung sieht der Bebauungsplan beiderseits der Einmündung der Haeckelstraße die mögliche Erhöhung der Bebauung auf 33 m Traufhöhe gegenüber maximal 22 m Traufhöhe in der Straßenflucht zum Breiten Weg vor. Dies widerspricht massiv den im B-Plan postulierten städtebaulichen Zielen: „Die Neubebauung soll nach den in der Umgebung vorherrschenden und zweckmäßigen städtebaulichen Grundprinzipien erfolgen.“
Die Betonung der unbedeutenden Haeckelstraße durch zwei Turmbauten im Eingangsbereich ist städtebaulich und stadtgestalterisch nicht nur durch nichts zu begründen, sondern auch völlig fehl am Platze. An dieser Stelle gibt es nichts zu betonen – weder eine Zäsur in Entwicklung und Struktur (das wäre z.B. an der Danzstraße der Fall), noch ein Ziel im Verlauf oder am Ende der Straße. Nicht einmal am Hasselbachplatz haben die Straßen eine derart überzogene Betonung. Auf die Vergrößerung der Traufhöhe sollte am besten ganz verzichtet werden, maximal wäre eine Erhöhung um ein Geschoss (also etwa 3,50 m) städtebaulich vertretbar.
3. Ulme und Platane in der Danzstraße erhalten
Der Bebauungsplan wird u.a. mit der Wiederherstellung städtischer Strukturen bzw. deren Aufnahme begründet. In der Danzstraße wird jedoch geplant, zwei wertvolle Bäume (Ulme und Platane), die bereits zu Zeiten der ehemaligen Bebauung standen, zu fällen. Beide Bäume sind vital, überlebten Krieg und Wiederaufbau und wurden durch eine mutige Aktion zu End-DDR-Zeiten gerettet. Die Ulme ist darüber hinaus ein stattliches und gesundes Exemplar einer durch Krankheiten inzwischen selten gewordenen Art.
Sowohl aus historischen als auch aus städtebaulichen und ökologischen Gründen sollten diese „hölzernen Zeitzeugen“ unbedingt erhalten bleiben.
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