BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Magdeburg

Liebe Wählerin, lieber Wähler!

Seit fünf Jahren stoßen wir im Landtag Debatten über besseren Klima- und Naturschutz an. Wir haben die quälerischen Bedingungen in der industriellen Tierhaltung zum Thema gemacht und Debatten über Qualität in der Bildung energisch voran getrieben. Wir haben als Opposition konstruktiv Wege in eine bessere Zukunft aufgezeigt, Generationengerechtigkeit ist unser Kompass.

Wir wollen mit Ihnen gemeinsam Zukunft gestalten. Wir kämpfen für konsequenten Klima- und Naturschutz, damit wir unsere Erde für unsere Kinder und Enkel erhalten. Wir wollen eine Wende in der Landwirtschaft, die gut für Mensch, Umwelt und Tier ist. Unterrichtsausfall und Personalabbau wollen wir stoppen, damit Lernen wieder Spaß macht. Es gibt also noch viel zu tun.

Mit GRÜNEN Ideen für mehr Vertrauen in die Zukunft! Dafür braucht unser Land eine starke GRÜNE Fraktion im Landtag. Deswegen bitte ich Sie um Ihr Vertrauen und Ihre Zweitstimme für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!

Wahlkampf 2026

Spendenaufruf

von JG –

Spendenaufruf für den Wahlkampf 2026


Unsere Inhalte, Ziele und Forderungen für die Landtagswahl 2026 stehen fest. Doch um sie effektiv zu verbreiten und alle potenziellen Wähler zu erreichen, ist professionell geführter Wahlkampf essenziell.
Jede finanzielle Unterstützung ist dabei von großem Wert, weshalb wir uns über jede Spende freuen würden. Diese ermöglichen uns, zusätzliche Wahlkampfmaterialien zu finanzieren und unsere Reichweite zu maximieren.

Mit dem Verwendungszweck "Wahl 2026" stellen wir sicher, dass eure Spende gezielt für den Wahlkampf eingesetzt wird. Wenn ihr spenden wollt, nutzt bitte die folgende Bankverbindung:
 
Kontoinhaber: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg
Bankinstitut: Sparkasse MagdeBurg
IBAN: DE91 8105 3272 0034 2704 32
Verwendungszweck: Wahl2026
 
Wichtig: Bei Nichtmitgliedern, die auch spenden wollen, ist es nötig, dass im Verwendungszweck Name und Anschrift der Spender*in auftaucht.

Steuerliche Hinweise

Zuwendungen (= Spenden + Mitgliedsbeiträge) können bis zu einer Höhe von 3.300 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für die ersten 1.650 € erhält man eine Steuererstattung von 50% (siehe § 34g EStG). Die zweiten 1.650 € können als Sonderausgaben angesetzt werden (siehe § 10b Abs. 2 EStG).

Spendet jemand beispielsweise 2.000 €, dann gehen 1.650 € in die Steuererstattung und 350 € in die Sonderausgaben. Bei der Steuererstattung bekommt man 50% direkt vom Finanzamt zurück. Bei den Sonderausgaben gibt es jedoch „nur“ den persönlichen Steuersatz zurück, der zwischen 14% und 45% liegt. Übersteigt man die 3.300 €, dann verfällt der Mehrbetrag steuerrechtlich. Wenn sich Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, verdoppeln sich die genannten Beträge.

 

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Zweitstimme GRÜN

Premiere des Wahlkampfspots zur Landtagswahl 2016 Wofür wir GRÜNE in Sachsen-Anhalt Politik machen? Dafür. Deshalb am 13. März Zweitstimme GRÜN!

Posted by BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt on Freitag, 12. Februar 2016