BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Magdeburg

PM 12/14: Status als Hochschulstandort beim Wahltermin berücksichten

Der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Wahltermin 15. März 2015 für die OB-Wahl ist äußerst ungünstig. Ein Wahltermin mitten in den Semesterferien ist für eine Hochschulstadt wie Magdeburg nicht praktikabel. Es ist Aufgabe aller demokratischen Institutionen für die Teilnahme an der Wahl zu werben. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, ihren Vorschlag noch einmal zu überdenken. Für die Stadtratssitzung am 02. Oktober sollte sie einen fristgerechten Wahltermin außerhalb von Schul- und Semesterferien vorschlagen.

11.09.14 – von Torsten Heitmann –

Zur vom Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Termin für die OB-Wahl am 15. März 2015 erklärt der bündnisgrüne Kreisvorsitzende Torsten Heitmann:

Wahltermin in den Semesterferien äußerst ungünstig

"Der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Wahltermin 15. März 2015 für die OB-Wahl ist äußerst ungünstig. Ein Wahltermin mitten in den Semesterferien ist für eine Hochschulstadt wie Magdeburg nicht praktikabel. Es ist Aufgabe aller demokratischen Institutionen für die Teilnahme an der Wahl zu werben und der Wahlbeteiligung keine zusätzlichen Hindernisse in den Weg zu legen.

Studierenden keine Hindernisse in den Weg legen

Welch fatale Auswirkungen ein schlecht gewählter Wahltermin auf die Wahlbeteiligung haben kann, konnte man vor wenigen Tagen bei der Landtagswahl in Sachsen beobachten. Sachsens Landesregierung hatte mit der Festlegung eines Wahltermins in den Ferien wenig Rücksicht auf die Wählerinnen und Wähler genommen. Die Quittung war eine, für Landtagswahlen, dramatisch schlechte Wahlbeteiligung von 49,2 %. Die bei Oberbürgermeisterwahlen (OB-Wahl in Magdeburg 2008 - 35,1 %) ohnehin niedrige Wahlbeteiligung würde noch weiter verschlechtert, wenn tausende Studenten nur umständlich über die Briefwahl teilnehmen könnten.

Neuer Vorschlag muss jetzt auf den Tisch

Wir fordern die Stadtverwaltung auf, ihren Vorschlag noch einmal zu überdenken. Für die Stadtratssitzung am 02. Oktober sollte sie einen fristgerechten Wahltermin außerhalb von Schul- und Semesterferien vorschlagen. Anderenfalls sehen wir alle Stadträte in der Pflicht einen alternativen Vorschlag zu machen.

Kategorie

Demokratie | Presse

 

 

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• Rechtsanwaltskanzlei
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