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26.03.19 –
Der Neustädter Bahnhof ist die denkbar schlechteste Werbung für unsere Stadt, die europäische Kulturhauptstadt werden möchte. Das hat auch unser Oberbürgermeister Lutz Trümper erkannt (Volksstimme vom 23.3.2019). Und es macht ihn wütend - und nicht nur ihn. Völlig zu Recht!
„Doch unser OB sollte nicht bei seiner Wut stehen bleiben,“ meint der GRÜNE Kreisvorsitzende Wolfgang Wähnelt. „aus Wut kann auch Mut erwachsen - und Kreativität.“ Wähnelt fordert mehr Kreativität von der Bauverwaltung. „Der Bau-Beigeordnete ist Jurist. Der sollte wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten die Stadt hat.“
In § 177 des Baugesetzbuches ist ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: „Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet.“
Natürlich ist ein solches Gebot an Bedingungen und gerichtsfeste Begründungen gebunden. Auch können Entschädigungsansprüche und Kostenübernahmeverlangen eine Rolle spielen.
„Doch gute Juristen sollten kreativ genug sein und der Oberbürgermeister einschließlich des Stadtrates genügend Mut aufbringen, auch durchzusetzen, dass Eigentum verpflichtet“, ist sich Wähnelt sicher und fordert den OB zum Handeln auf.
Wolfgang Wähnelt
Kreisvorsitzender
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