Das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildung abschaffen

Das Grundgesetz wurde im Rahmen der Föderalismusreform unsinnigerweise so geändert, dass der Bund sich in der Bildungspolitik nur schwer engagieren kann und Länder bei Bildungsinvestitionen kaum durch den Bund unterstützt werden können.

10.02.16 –

Das Grundgesetz wurde im Rahmen der Föderalismusreform unsinnigerweise so geändert, dass der Bund sich in der Bildungspolitik nur schwer engagieren kann und Länder bei Bildungsinvestitionen kaum durch den Bund unterstützt werden können. Der Bund muss angesichts knapper Kassen in den Ländern und Kommunen mehr Verantwortung für die Bildungsfinanzierung übernehmen. Über den Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, diesen Passus wieder ganz zu streichen. Die Streichung nur für die Hochschulen reicht uns nicht.

Insbesondere die kleinen Fächer, die „Orchideenfächer“, sind besonders förderungsbedürftig durch den Bund, weil sie den überregionalen Bedarf abdecken.

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Kapitel 3