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05.01.12 –
Zu den Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur "Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage" erklärt der Kreisvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stefan Sewekow:
"Auch die Stadt Magdeburg muss sich den Auswirkungen dieses Urteils stellen. Im Gegensatz zum Baubeigeordneten sehen wir die Landeshauptstadt sehr wohl in der Pflicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat klar festgestellt "Erforderlich ist (Anm.: für die Ausschilderung eines Radweges) danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage."
Die Radwegebenutzungspflicht muss deshalb auch in der Landeshauptstadt auf den Prüfstand. Nicht Dritte müssen die Aufhebung der Benutzungspflicht beantragen, sondern die Beweislast muss umgekehrt werden.
Grundsätzlich sollte die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden. Die Straßenverkehrsbehörde muss klären, ob es Strecken in Magdeburg gibt, die aufgrund einer qualifizierte Gefahrenlage davon ausgenommen sind. Wir sehen in der angestoßen Diskussion einen Impuls, Magdeburg für Radfahrer attraktiver zu machen."
Link zur Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil:
http://gruenlink.de/5rx
Link zur Straßenverkehrsordnung:
www.gesetze-im-internet.de/stvo/__45.html
Link zu den betroffenen Verkehrszeichen (237, 240, 241):
www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
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