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15.09.20 –
Jetzt ist es soweit. Nach einigen Bemühungen konnten wir als Kreisverband Magdeburg rechtzeitig vor Beginn des Wahlkampfes 2021 an zentraler Stelle der Innenstadt und im Erdgeschoss in der Ernst-Reuter-Allee 26 neue Räumlichkeiten beziehen.
Wir laden herzlich zur Eröffnung der GRÜNEN MITTE ein
am Mittwoch, den 23.09.2020 um 18:00 Uhr.
Unter Beachtung der COVID 19 Eindämmungsverordnung findet die Veranstaltung im Wesentlichen im Freien vor unserer Geschäftsstelle statt. Wir bitten darum bei der Besichtigung der Räume einen Mund-Nasen-Schutz zu benutzen.
Gastronomisch wirst Du versorgt u.a. mit ausgezeichneten, frischen Pommes Frites aus Bio-Kartoffeln. Weiterhin kannst Du mit den Anfang des Monats aufgestellten Magdeburger Kandidat*innen für die Landtags- und Bundestagswahl ins Gespräch kommen.
Wir bitten um eine anfahrt mit dem Fahrrad oder mit der Straßenbahn. Dafür kannst Du die Linien 1,4,6,8 oder 10 bis Haltestelle CityCarré nutzen. Wir freuen uns über Dein Kommen.
Mit besten Grüßen
Theresa Heinemann-Much
Kreisvorsitzende
PS: Die Investitionen in die Geschäftsstelle waren erheblich. Wir möchten deshalb auch alle diejenigen, die wollen und können, um eine Geldspende auf unser Konto (Stichwort: „Grüne Mitte“) bitten. Selbstverständlich ist auch eine steuerabzugsfähige Quittung möglich.
Kreisverband Magdeburg
Bank - Stadtsparkasse Magdeburg
BIC - NOLADE21MDG
IBAN - DE91810532720034270432
Spende
Umgang mit dem COVID-19 Risiko
Auch wenn die Fallzahlen in Sachsen-Anhalt aktuell gering sind – die Corona-Pandemie ist nicht vorbei.
Bitte achtet auf:
-ausreichend große Abstände zwischen den Teilnehmenden
-allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, sowie Husten- und Schnupfenhygiene vor Ort
-wir empfehlen dringend das Tragen von Mund-Nasen-Masken sowie die Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App
Bitte handelt im Interesse eurer Gesundheit entsprechend verantwortungsvoll und habt bitte Verständnis dafür, dass wir sowohl Personen mit akuten respiratorischen Symptomen als auch Personen mit kürzlich zurückliegenden Aufenthalten in Risikogebieten oder bekanntem Kontakt mit Covid-19-Erkrankten den Einlass verweigern müssen.
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