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    • BTW Platz 4 - Jakob Schweizer
Kreisverband MagdeburgÜber uns

Über uns

Der Kreisverband Magdeburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist einer von 13 Kreisverbänden in Sachsen-Anhalt. Mit mehr als 200 Mitgliedern ist er der zweitgrößte Kreisverband der Bündnisgrünen. Das höchste Gremium des Kreisverbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mit Ausnahmen Juli und Dezember monatlich. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen, des Kreises betreffend, getroffen. Jedes Mitglied ist in ihr stimmberechtigt.

Der Kreisvorstand organisiert die politische Arbeit und ist erster Ansprechpartner des Kreisverbandes. In den Arbeitskreisen organisieren sich die Mitglieder eigenständig um projektbezogen zu arbeiten. Sie erarbeiten Konzepte und politische Stellungnahmen. Weitere Informationen findet ihr auf den Unterseiten.

04.12.2020

Digitale Mitgliederversammlung am 16.12.2020, 19:00 Uhr

Wir laden herzlich zu unserer digitalen Mitgliederversammlung ein.

Tagesordnung:
1.Formalia
2. Vorstellung der Kandidat*innen für die Nachwahl des Kreisvorstandes3. Aktuelle politische Situation in Sachsen-Anhalt
4. VBL for future –Wie nachhaltig sind die Finanzanlagen? Vorstellung der Initiative durch Emanuel Fischer
5. Kann ein autonomes Lastenrad straßentauglich werden? – Projektvorstellung Tom Assmann
6. Informationen aus dem Stadtrat
7. Ausblicke für 2021
8. Sonstiges

Leider ist es uns ja auch im Dezember nicht möglich ist, eine Präsenz-Mitgliederversammlung durchzuführen. Wir benötigen aber so schnell wie möglich wieder einen vollzähligen Kreisvorstand, um für die anstehenden Wahlen gut gewappnet zu sein.

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11.11.2020

Digitale Mitgliederversammlung am 18.11.2020, um 19:00 Uhr

Als thematischen Schwerpunkt wollen wir uns mit der Digitalisierung in Sachsen-Anhalt beschäftigen. Gerade in den letzten Monaten ist uns wieder bewusst geworden, wie wichtig eine gut funktionierende digitale Infrastruktur ist.

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08.10.2020

Mitgliederversammlung am 14.10.2020 wird grundsätzlich

Zu unserer Mitgliederversammlung laden wir am am 14.10.2020, um 19:00 Uhr in das Familienhaus am Park, Hohepfortestraße herzlich ein. Tagesordnung: Formalia Grundsatzprogramm Einschätzung des Wahlkampfes Informationen aus dem Stadtrat Infomationen aus dem Landtag Sonstiges und Termine

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15.09.2020

Einladung zur Eröffnungsfeier der "Grünen Mitte" am 23.09.2020

Jetzt ist es soweit. Nach einigen Bemühungen konnten wir als Kreisverband Magdeburg recht­zeitig vor Beginn des Wahlkampfes 2021 an zentraler Stelle der Innenstadt und im Erdge­schoss in der Ernst-Reuter-Allee 26 neue Räumlichkeiten beziehen. Wir laden herzlich zur Eröffnung der GRÜNEN MITTE ein am Mittwoch, den 23.09.2020 um 18:00 Uhr.

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11.09.2020

ParkingDay und Fahrraddemo

Parking Day Magdeburg

Am Freitag, 18.9.2020 ist traditioneller ParkingDay - der Tag, an dem wir uns städtische (Park-) Plätze von den Autos zurückholen wollen. Wie Du weißt, sind auch wir GRÜNEN mit dabei. Wir möchten Dich ganz herzlich einladen, uns auf unseren Parkplätzen in der Sternstr. zwischen 15 und 18 Uhr zu besuchen. Wir sind vor Ort mit unserem Lastenrad, Liegestühlen, Tisch, Infomaterial und ein wenig Verpflegung und wir freuen uns auf Dich und Deine Unterstützung.

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04.09.2020

Einladung zur Mitgliederversammlung am 16.09.2020 ab 19 Uhr im Familienhaus

Zu unserer nächsten Mitgliederversammlung laden wir herzlich ein. Diese wird am Mittwoch, dem 16.09.2020 ab 19 Uhr im Familienhaus stattfinden. Thematisch widmen wir uns auf der Mitgliederversammlung dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Dieses beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Stadtentwicklung über mehrere Jahre. Desweiteren wollen wir Delegierte für die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wählen. Die BDK soll vom 20. bis 22. November in Karlsruhe stattfinden. Soweit es die Pandemie ermöglicht, wird der Parteitag mit strengen Abstands- und Hygieneregeln als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

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30.07.2020

Mitgliederversammlung am Mittwoch 12.08.2020 ab 19 Uhr im Familienhaus

Breiter Weg mit einem symbolischen Herz.

wir laden unsere Mitglieder und Gäste zur nächsten Mitgliederversammlung am 12.08.2020 in das Familienhaus in Magdeburg ein (Hohepfortestr. 14, 39106 Magdeburg). 

Wir begrüßen Wolfgang Aldag, Dorothea Frederking und Florian Beetz und Miriam Mat...

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Kategorien:Aktuell Bei Grüns Slider
01.06.2020

Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 10.06.2020 - 19 Uhr - im Familienhaus im Park

Einladung zu unserer Mitgliederversammlung laden wir herzlich ein. Unter Beachtung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften werden wir uns dieses Mal wieder im Familenhaus treffen und freuen uns sehr auf ein Wiedersehen.

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Kategorien:Aktuell AG Kultur Bei Grüns Slider Kultur Soziales Stadtentwicklung Europawahl Landtagswahl
30.05.2020

Gratulation zur Wahl als Beigeordnete

Foto Olaf Meister, Regina-Dolores Stieler-Hinz und Madeleine Linke.

Der Vorstand des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Magdeburg gratuliert Frau Regina-Dolores Stieler-Hinz zur Wahl als Beigeordnete für Kultur, Schule und Sport. Wir freuen uns, dass wir mit Frau Stieler-Hinz eine erfahrene und fachlich versierte Kandidatin für das Dezernat gewinnen konnten.

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Kategorien:Aktuell Bei Grüns Kultur Slider
22.05.2020

Einladung zur digitalen Mitgliederversammlung am 27.05.2020

Wir möchten darüber informieren, wie wir trotz der Einschränkungen aufgrund Covid 19 unsere politische Arbeit zukünftig organisieren werden und welche Themen und Termine in den nächsten Monaten anstehen. Zudem werden Urs, Madeleine und Olaf ihre Kandidaturen für den Bundes- bzw. Landtag vorstellen.

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SATZUNG des KREISVERBANDES

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§ 1 Name

Der Name ist "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Magdeburg". Die Kurzform lautet "GRÜNE Magdeburg".

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer Grundkonsens und Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört. Aufnahme- und Beendigungsverfahren der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Mitgliedes regelt die Landessatzung, sofern nicht diese Satzung etwas anderes vorsieht.

Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder, die sich besonders für die Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern erklären.

§ 3 Mitgliederversammlung (MV)
  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie findet in der Regel monatlich statt. Sie ist öffentlich, wenn sie nichts Abweichendes beschließt.
  2. Die MV entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht gemäß § 6 der Kreisvorstand zuständig ist. Sie kann Anträge an BDK, LPT und LDR stellen. Die Versammlungsleitung sollen Vorstandsmitglieder und Nichtvorstandsmitglieder abwechselnd übernehmen. Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 1/3 der Versammlungen von Männern geleitet werden.
  3. Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Als Frist gilt dabei die Zusendung der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Termin der MV. Eingeladen wird durch Email oder auf Wunsch des Mitgliedes durch Brief. Entscheidend für Frist und Zugang ist die Absendung. Eine Einladung ohne Beachtung der Frist ist bei herausragenden Ereignissen von besonderer politischer Bedeutung möglich.
  4. Sollen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nicht Gegenstand der Einladung waren, bedarf es zu den Beschlüssen einer 2/3 Mehrheit.
§ 4 Urabstimmung
  1. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung, des Kreisvorstandes oder eines Viertels der Mitglieder findet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Urabstimmung statt.
  2. Der Urabstimmung muss eine Mitgliederversammlung vorausgehen, auf der das Thema beraten worden ist. Die Urabstimmungsfragen werden von dieser Mitgliederversammlung formuliert.
  3. Die Urabstimmung ist gültig, wenn sich an ihr mindestens ein Drittel der Mitglieder beteiligt. Das Nähere regelt eine Urabstimmungsordnung.
§ 5 Abstimmungen und Wahlen
  1. Das Bundesfrauenstatut findet Anwendung. Bei Aufstellung der Listen zur Kommunalwahl sind die ungeraden Plätze Frauenplätze, die geraden Plätze freie Plätze. Bei der Wahl der Listen zur Kommunalwahl gilt das Bundesfrauenstatut in der Fassung vom 08.05.2009.
  2. Wahlen und Abstimmungen sind öffentlich. Wahlen der Vorstandsmitglieder, der Delegierten und zu den Wahllisten sind geheim. Bei allen anderen Wahlen und Abstimmungen zu Personen wird offen abgestimmt, wenn niemand widerspricht.
  3. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stichwahlen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit erhält - bei Stimmengleichheit wird gelost.
  4. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Enthaltungen gelten in diesem Sinne als gültige Stimmen. Die zur Änderung anstehenden Satzungsthemen, sowie die vorliegenden satzungsändernden Anträge müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein.
  5. Das Wahl- und Abstimmungsverfahren richtet sich im Übrigen nach der Wahl- und Abstimmungsordnung.
§ 6 Kreisvorstand
  1. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Gewählt werden in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende, einE VorsitzendeR und einE SchatzmeisterIn. Diese bilden den geschäftsführenden Vorstand. Weiterhin werden bis zu 4 BeisitzerInnen gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes findet eine Nachwahl statt.
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt. Die Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes erfolgt für die Amtszeit des bestehenden Vorstands.
  3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Aktivitäten mit Wirkung nach außen werden im Regelfall von den Vorsitzenden wahrgenommen. Pressemitteilungen bedürfen der Abstimmung im geschäftsführenden Vorstand.
  4. Die Sitzungen sind mitgliederöffentlich. Über den Ausschluss der Mitgliederöffentlichkeit entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
  5. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Vorstandsmitglied kann abgewählt werden, wenn ein Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes vorliegt. Die Entscheidung fällt auf der nächsten MV. Diese muss spätestens drei Monate nach Eingang des Antrags stattfinden.
  6. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
    • Vertretung des Kreisverbandes nach außen einschließlich Öffentlichkeitsarbeit
    • Koordinierung der Arbeit auf Stadtebene
    • Vorbereitung der MV
    • Einrichtung, Unterstützung und Auflösung von Arbeits-, Fach- und Stadtteilgruppen
    • Ausführung des Haushaltsplans einschließlich einer vorläufigen Haushaltsführung bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans durch die MV sowie der Durchführung einer Kassenprüfung, • Aufnahme und Streichung von Mitgliedern,
    • Einstellung und Kündigung von MitarbeiterInnen.
    • Antragstellung an LDR, LPT und BDK
  7. Angestellte des Kreisverbandes dürfen nicht gleichzeitig im Kreisvorstand sein. Das gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.
  8. Verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen ist der/die SchatzmeisterIn. Der Vorstand regelt die Vertretungsbefugnis für die Konten. Verfügungen sind nur zu ermöglichen, wenn zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben.
  9. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Gleiches gilt für spätere Änderungen der Satzung.
Wahl- und Abstimmungsordnung
  1. Vor der Wahl wählt die Versammlung eine Wahlkommission aus mindestens 2 Personen.
  2. Wenn mehr Kandidaturen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen gilt Folgendes:
  3. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht.
  4. Die Zahl der zu wählenden Personen und die Zahl der in einem Frauenwahlgang zu wählenden Frauen werden ermittelt.
  5. Zuerst werden die Frauen gewählt.
  6. In jedem Wahlgang hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Es schreibt hinter jeden Namen "Ja oder Nein" bzw. kreuzt entsprechend an.
  7. Im ersten Wahlgang sind die Frauen gewählt, die die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht haben.
  8. Soweit keine ausreichende Anzahl von Frauen gewählt ist, findet eine Stichwahl statt, in der die noch freien Plätze vergeben werden. An dieser nehmen die Frauen mit den meisten Ja-Stimmen teil und zwar eine Frau mehr, als noch Plätze zu vergeben sind. Bei Stimmengleichheit der Ja-Stimmen entscheidet die Zahl der Enthaltungen bzw. Nein-Stimmen. Sind auch diese gleich, nimmt auch die Nächstbeste an der Stichwahl teil. Das Verfahren im Weiteren richtet sich nach Nr. 5.
  9. Für die offenen Plätze dürfen Frauen und Männer kandidieren.
  10. Die Besetzung der offenen Plätze geschieht gemäß Nr. 2, 4 bis 6 sinngemäß.
  11. Wenn nicht mehr Kandidaturen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze in einem Wahlgang vergeben. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Soweit eine Reihung vorgenommen werden soll, entscheidet die Zahl der Jastimmen, hilfsweise die Zahl der Enthaltungen.
  12. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kreisvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht durch die Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei mehr als zwei Vorschlägen findet eine Stichabstimmung zwischen den beiden Vorschlägen mit der höchsten Stimmenzahl statt.
  13. Die Wahl- und Abstimmungsordnung kann mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden. Dieses ist nur möglich, wenn der Änderungsantrag in der Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung mit versandt wurde.
Satzung zum DOWNLOAD

Unsere Satzung haben wir in zwei Varianten zu Download bereitgestellt als:

  1. Initiates file downloadA5-Broschüre zum doppelseitigen ausdrucken

  2. Initiates file downloadvereinfachte A4-Fassung