Psychiatrische Versorgung verbessern

Im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind gemeindepsychiatrische Verbünde ein Schritt zu besserer Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nicht an Kreisgrenzen endet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Gesundheitsbereich für regionale Gesundheitskonferenzen sowie die Bündelung und Kooperation der Akteure im Rahmen kleinräumiger regionaler Strukturen ein.

11.02.16 –

Im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind gemeindepsychiatrische Verbünde ein Schritt zu besserer Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nicht an Kreisgrenzen endet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Gesundheitsbereich für regionale Gesundheitskonferenzen sowie die Bündelung und Kooperation der Akteure im Rahmen kleinräumiger regionaler Strukturen ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Kooperation der Akteure fördern und die Landesgesetzgebung hinsichtlich dieses Ziels evaluieren und anpassen. Die Vorteile sind, dass die Leistungen aus einer Hand erbracht werden. Träger können sich gezielter spezialisieren und durch Kooperationen abstimmen. Dadurch können diese ihre Arbeit sozialräumlich orientieren.

Wir wollen diese Entwicklung durch Modellprojekte anstoßen, bestehende Leuchtturmprojekte ausbauen und eine Diskussion auf Landesebene befördern und moderieren.

Eine hohe Qualität in der ambulanten Versorgung seelisch Kranker soll gesetzlich verankert werden. Wir halten das Einsetzen von Psychiatriekoordinatoren in allen Landkreisen für ebenso angebracht wie die Verankerung gemeindepsychiatrischer Verbünde im Psychisch-Kranken-Gesetz. Die Anzahl tagesklinischer psychiatrischer Betten im Krankenhausplan ist zu erhöhen. Das Land Sachsen-Anhalt soll Modellprojekte im Bereich der aufsuchenden Behandlung psychisch Kranker (Home-Treatment) initiieren und fördern. Im Bereich der fachärztlichen und psychischen Betreuung wollen wir eine Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Beschränkungen, die zu langen Wartezeiten führen, wollen wir abbauen und setzen uns für flexible Bedarfspläne ein.

Kategorie

Kapitel 11