SATZUNG des KREISVERBANDES

§ 3 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie findet in der Regel monatlich statt. Sie ist öffentlich, wenn sie nichts Abweichendes beschließt.
  2. Die MV entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht gemäß § 6 der Kreisvorstand zuständig ist. Sie kann Anträge an BDK, LPT und LDR stellen. Die Versammlungsleitung sollen Vorstandsmitglieder und Nichtvorstandsmitglieder abwechselnd übernehmen. Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 1/3 der Versammlungen von Männern geleitet werden.
  3. Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Als Frist gilt dabei die Zusendung der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Termin der MV. Eingeladen wird durch Email oder auf Wunsch des Mitgliedes durch Brief. Entscheidend für Frist und Zugang ist die Absendung. Eine Einladung ohne Beachtung der Frist ist bei herausragenden Ereignissen von besonderer politischer Bedeutung möglich.
  4. Sollen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nicht Gegenstand der Einladung waren, bedarf es zu den Beschlüssen einer 2/3 Mehrheit.

§ 3 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie findet in der Regel monatlich statt. Sie ist öffentlich, wenn sie nichts Abweichendes beschließt.
  2. Die MV entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht gemäß § 6 der Kreisvorstand zuständig ist. Sie kann Anträge an BDK, LPT und LDR stellen. Die Versammlungsleitung sollen Vorstandsmitglieder und Nichtvorstandsmitglieder abwechselnd übernehmen. Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 1/3 der Versammlungen von Männern geleitet werden.
  3. Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Als Frist gilt dabei die Zusendung der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Termin der MV. Eingeladen wird durch Email oder auf Wunsch des Mitgliedes durch Brief. Entscheidend für Frist und Zugang ist die Absendung. Eine Einladung ohne Beachtung der Frist ist bei herausragenden Ereignissen von besonderer politischer Bedeutung möglich.
  4. Sollen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nicht Gegenstand der Einladung waren, bedarf es zu den Beschlüssen einer 2/3 Mehrheit.