3. Soziales und Gesundheit

Die Bürgerinnen und Bürger Magdeburgs haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung, wenn ihre Lebenssituation dies erfordert.
In Magdeburg sind derzeit rund 40.000 Menschen von ALG II, Sozialhilfe u. ä. abhängig.
Bedingt durch den demografischen Wandel (steigende Anzahl von Rentnern mit Minirenten wegen gebrochener Erwerbsbiografie) und der stetig zunehmenden Anzahl von Menschen in Mini-Jobs wird es zur weiteren Verarmung größerer Bevölkerungsgruppen kommen. Dabei steigt die Anzahl von Menschen, die ihr Arbeitseinkommen mit ALG II ergänzen müssen.
Jedes dritte Kind in Magdeburg lebt in Armut.
Arme Kinder haben schlechtere Bildungschancen und somit kaum Aussicht auf Arbeit mit einem Einkommen, das das eigene Auskommen sichert.
Wir sind für:

  • eine zukunftsfähige Grundausrichtung städtischer Sozialpolitik,
  • den Entwurf eines Konzeptes zur Schaffung der „Sozialkommune Magdeburg" mit allen gesellschaftlichen Kräften,
  • Teilhabegerechtigkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner Magdeburgs.
    Gefördert werden muss das bürgerschaftliche Engagement als Kernressource des Zusammenlebens in der Kommune.


3.1 Sozialplanung ist soziale Stadtplanung

Derzeit beschäftigt sich die Sozialplanung vornehmlich mit dem Klein-Klein sozialer Infrastruktur. Diese Symbolpolitik muss durch eine finanziell untersetzte Konzeption abgelöst werden.
Verantwortungsvolle Sozialplanung als Teil der Stadtplanung muss mit der „klassischen Stadtplanung" in enger Verzahnung zusammenwirken. Ziel muss die konzertierte Planung zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sein. Dieser neue Planungsansatz ist nur kooperativ möglich (Kommune, bürgerschaftliches Engagement, Träger, Wirtschaft).


Wir sind für:

  • eine Armutsstrategie, eine partizipatorische Altenplanung und ein Integrationsmanagement als Schwerpunkt kommunaler Sozialpolitik; hierzu sind die Sozialraumorientierung der städtischen Dienste und die Vernetzung mit freien Diensten und den Wohnungsunternehmen notwendig,
  • den systematischen Aufbau von ehrenamtlichen Helferkreisen (stadtteilbezogen) und die Sozialmarktsteuerung (in Abstimmung mit Wohlfahrtsverbänden, Wohnungswirtschaft und Pflegewirtschaft),
  • generationsübergreifende Kommunikations-, Kompetenz- und Beratungseinrichtungen als Dreh- und Angelpunkt einer kommunalen Sozialstruktur,
  • die Entwicklung, Einbindung und systematische Förderung niedrigschwelliger Angebote wie Bürgertreffs (z.B. Lebensmitte).
    Hierzu müssen bei der Stadt dringend Kompetenzen entwickelt werden.


3.2 ALG II und Sozialhilfe

ALG II und Sozialhilfe sollen beim Aufbau eines eigenständigen Unterhaltes helfen. Es darf sich daher in keinem Fall nur um eine finanzielle Unterstützung handeln. Notwendig ist die im Gesetz geforderte Förderung von Bezieherinnen und Beziehern. Der Mensch mit Anspruch auf Unterstützung und Förderung muss im Mittelpunkt stehen.
Ansprüche und Förderungen müssen nachvollziehbar sein. Bürgerinnen und Bürger müssen sich unabhängig von Leistungsanbietern über ihre Ansprüche informieren können.


Wir sind für:

  • eine unabhängige ALG II- und Sozialhilfeberatungsstelle,
  • einen kommunalen ALG II- und Sozialhilfeleitfaden,
  • einen Magdeburg-Pass, der seinen Namen auch verdient; dieser ist als Angebot für vergünstigten Eintritt in Sport- und Kultureinrichtungen sowie zum Erwerb eines vergünstigten MVB-Sozialtickets auszubauen und zum zentralen Instrument der Teilhabegerechtigkeit weiterzuentwickeln,
  • einen ausreichenden Personalschlüssel,
  • den Ausbau des Fallmanagements.

Um eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten, ist es notwendig, besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialbereichs nicht nur in rechtlichen, sondern auch in wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen regelmäßig fortzubilden.

 
3.3 Kommunale Arbeitsmarktpolitik

Ziel der kommunalen Arbeitsmarktpolitik muss die enge Verzahnung mit der Wirtschaftsförderung sein. Nur so können Menschen in den ersten Arbeitsmarkt wieder integriert werden. Dazu ist die kommunale Arbeitsmarktförderung der Wirtschaftsförderung zuzuordnen und nicht wie bisher der Sozialhilfe.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass jedem arbeitsfähigen Empfänger von Sozialleistungen der ARGE bzw. des Sozialamtes im Rahmen des Erstantrages ein gemeinnütziges Arbeitsangebot unterbreitet wird.
Bei den Angeboten der Bildungs- und Beschäftigungsträger darf es nicht nur um Beschäftigung oder gar Abschreckung gehen. Die Förderung muss in sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen bestehen. Hier muss die Kommune mit ihren Zusatzförderungen beispielhaft sein. Neben der fundierten Qualifikation geht es auch um eine soziale Betreuung, die durch Fachkräfte gewährleistet werden soll. Ziel ist, Langzeitarbeitslosigkeit und ihre sozialen Belastungen zu überwinden.
Die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften sind vom direkten politischen Einfluss zu lösen und in freie Trägerschaft zu überführen. Auch die Kammern müssen mehr Verantwortung in der Qualifizierung von Menschen für den Arbeitsmarkt übernehmen.


3.4 Soziale Beratung

Beratungs- und Hilfemöglichkeiten müssen Bürgerinnen und Bürgern auch im psychosozialen Bereich weiterhin geboten werden.


Wir sind für:

  • die konzeptionelle Fortentwicklung der bestehenden Sozialdienste zu Bürgerdiensten mit einem konsequenten Qualitätsmanagement,
  • einen Vorrang der freien Träger im Beratungsbereich und Absicherung durch mehrjährige Leistungsverträge.

Bei der Hilfe zur Erziehung darf es keine Einschränkungen geben. Krisen in Familien finden nicht nur zu Dienstzeiten der Ämter statt. Unser Ziel ist es, kostenintensive Heimerziehung zu vermeiden. Familien, die Kinder zur Pflege nehmen, sind besonders zu würdigen und zu unterstützen.

Wir sind für:

  • eine Verbesserung der schlechten räumlichen und personellen Situation insbesondere der kommunalen Familienhilfe als einem wesentlichen Bestandteil des Sicherungssystems im Bereich Kindeswohlgefährdung,
  • einen 24-Stunden-Kriseninterventionsdienst zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung im Verbund der Kommune mit freien Trägern,
  • die verbesserte Unterstützung von Familien, die Kinder zur Pflege nehmen.


3.5 Integration

Toleranz schafft die Grundlage für eine lebenswerte Gesellschaft. Integration muss auch den Gruppen ermöglicht werden, die keine Lobby haben. Neu-Magdeburgerinnen und Neu-Magdeburger ausländischer Herkunft muss dasselbe städtische Interesse gelten wie allen anderen Menschen in unserer Stadt.


Wir sind für:

  • eine Umsetzung des kommunalen Integrationskonzeptes, um die Integration von Menschen ausländischer Herkunft zu verbessern; Ziel ist auch die Beschäftigung von Menschen nicht-deutscher Herkunft in der Stadtverwaltung,
  • die Bestellung eines/einer hauptamtlichen Ausländerbeauftragten,
  • den Umbau des Ausländerbeirates in einen Integrationsbeirat,
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung mit Fremdsprachenkenntnissen, insbesondere im Einwohnermeldeamt und in der Ausländerbehörde.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Magdeburg in allen Lebensbereichen ein.


3.6 Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Zugangsmöglichkeiten zum gesellschaftlichen Leben eingeräumt werden wie allen anderen auch. Wir fordern eine umfassende Barrierefreiheit. Dies nutzt nicht nur gehbehinderten Menschen, sondern allen Menschen, insbesondere Familien mit Kleinstkindern und älteren Menschen.
Insbesondere die barrierefreie Ausgestaltung touristischer Anlagen muss im Blick bleiben. Wir sehen in der umfassenden barrierefreien Erreichbarkeit der touristischen Angebote eine bundesweite Profilierungsmöglichkeit Magdeburgs. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Magdeburg eine Vorreiterrolle in diesem Bereich übernimmt.


3.7 Kommunale Gesundheitspolitik

Kommunale Gesundheitspolitik hat neben der Organisation und Koordination der Bereitstellung einer medizinischen Grundversorgung den Bereich der gesundheitlichen Prävention und Beratung zu fördern. Diesem Anspruch wird die Stadt angesichts des Defizits an Ärzten, insbesondere an Fachärzten, nicht gerecht. In Kooperation mit den Kammern und der Wirtschaftsförderung müssen Lösungen angestrebt werden, die die Stadt Magdeburg für die Gründung von Praxen attraktiv machen.
Das Gesunde-Städte-Netzwerk hat bewiesen, dass die Organisatoren auch mit wenig Mitteln viele gute Präventionsprojekte initiieren konnten. Das Netzwerk ist zu unterstützen, um der Prävention einen neuen Stellenwert in der Stadt zu geben.
Für das Gebäude des Gesundheitsamtes ist ein langfristiges Nutzungs- und Sanierungskonzept zu entwickeln, das ein Angebot vernetzter Gesundheitsdienstleistungen vorsieht. Dies kann in enger Kooperation zwischen Kommune und privaten Anbietern erfolgen.


3.8 Sucht und Gewalt

Angesichts des zunehmenden Drogenkonsums, vor allem von Alkohol, und einer resignierenden Gesellschaft müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten den Einsatz eines Suchtstreetworkers durchsetzen. Nun müssen weitere aufsuchende Präventiv- und Vermittlungsangebote folgen. Die Unterstützung bei Folgeproblemen wie Arbeitslosigkeit, Familienproblemen und Obdachlosigkeit muss in Zusammenarbeit mit sozialen Beratungsstellen gewährleistet werden.
Der Gewalt im "sozialen Nahraum" der Familie ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung) und Beratungsangebote zu begegnen