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Demokratie stärken

Viele Menschen in Sachsen-Anhalt sind von der Demokratie und ihren Repräsentantinnen und Repräsentanten enttäuscht. Sie beklagen unfruchtbaren politischen Streit und zeigen eine grundsätzliche Skepsis gegenüber dem repräsentativen politischen System.

11.02.16 –

Viele Menschen in Sachsen-Anhalt sind von der Demokratie und ihren Repräsentantinnen und Repräsentanten enttäuscht. Sie beklagen unfruchtbaren politischen Streit und zeigen eine grundsätzliche Skepsis gegenüber dem repräsentativen politischen System.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine produktive Streitkultur. Aber ernsthafter politischer Streit, nicht nur Rechthaberei, ist produktiv und nötig. Die besten Lösungen für eine Gesellschaft können nicht durch Harmonie und Vermeidung von Auseinandersetzung gefunden werden. Im konstruktiven Streit, in der Belebung der Demokratie, im Miteinander eines lebendigen Parlamentarismus mit gestärkten direktdemokratischen Elementen liegt für uns die Chance, Menschen wieder für Politik und Demokratie zu begeistern. Um die Arbeit der Abgeordneten transparenter zu machen, haben wir durchgesetzt, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten offenlegen und Interessenvertreterinnen und -vertreter sich in ein Lobbyregister eintragen müssen. Diese ersten Schritte auf einem langen Weg hin zu einem offeneren und transparenteren Landtag werden wir weitergehen. Diese Offenheit wollen wir auch durch grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen umsetzen.

Wir wollen, dass die Landtagsabgeordnete bei ihren Pensionsansprüchen nicht länger bevorzugt werden. Deswegen wollen wir diese Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren.

Gewaltenteilung ist ein Grundwert unserer Demokratie. Indem Minister und Ministerinnen gleichzeitig noch Abgeordnete sind, wird die Kontrolle der Regierung durch das Parlament erschwert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb eine strikte Trennung von Regierung und Parlament. Um das Parlament zu stärken, wollen wir außerdem die Landesbeauftragten direkt beim Landtag ansiedeln und die ungünstige Angliederung an die Landesverwaltung beenden.

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Kapitel 16