Inklusion ermöglichen

Wir erwarten die konsequente Umsetzung der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie führt zu einer schrittweisen Auflösung von Förderschulen und Verlagerung der Förderangebote an allgemeinbildenden Schulen.

Wir erwarten die konsequente Umsetzung der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie führt zu einer schrittweisen Auflösung von Förderschulen und Verlagerung der Förderangebote an allgemeinbildenden Schulen. Inklusiver Unterricht bereitet Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf besser auf ihr Erwachsenenleben außerhalb des geschützten Lernortes Förderschule vor und verbessert ihre Lebensqualität. Bis zur dieser vollständigen Umgestaltung können wir die Förderschulen nicht alleine lassen und werden sicherstellen, dass die Lern- und Aufenthaltsbedingungen auch an auslaufenden Förderschulen angemessen sind und jedes Kind optimale Förderung erfährt.

Bei der Einführung inklusiver Schulkonzepte dürfen wir die Schulen nicht allein lassen, was derzeit leider häufig geschieht. Inklusiver Unterricht erfordert gute Vorbereitung. Die Betreuung an den allgemeinbildenden Schulen muss mit mehr gut qualifiziertem Personal erfolgen. Die für die Förderschulen bisher aufgewendeten Finanzmittel und Personalstellen werden dafür umverteilt. Die baulichen, sächlichen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen für den inklusiven Schulbesuch sind an vielen Orten noch zu schaffen. Es ist zu prüfen, in welchen Fällen spezialisierte Förderklassen für besonders schwere Behinderungen sinnvoll sind.

Kategorie

Kapitel 3