Datenschutz und Informationsfreiheit stärken

Über persönliche Daten muss jede und jeder selbst bestimmen! Wir setzen uns für den Grundsatz des Schutzes und der Sparsamkeit im Umgang mit Daten ein. Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als krassen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit ab.

Über persönliche Daten muss jede und jeder selbst bestimmen! Wir setzen uns für den Grundsatz des Schutzes und der Sparsamkeit im Umgang mit Daten ein. Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als krassen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit ab.

Die informationelle Selbstbestimmung muss aber auch gegen die ungerechtfertigte staatliche Überwachung und ausufernde Verwertung durch kommerzielle Interessen verteidigt werden. Eine erste Möglichkeit dazu ist, den Landesdatenschutzbeauftragten weiter zu stärken und entsprechend personell auszustatten. Außerdem muss seine Aufgabe als Beauftragter für die Informationsfreiheit gestärkt und personell untersetzt werden. Wir wollen das Informationszugangsgesetz des Landes deutlich verbessern und die Zugangshürden senken.

Open Governement zu erreichen bedeutet, grundsätzlich die Kostenfreiheit einzuführen sowie den Begründungsvorbehalt auf die Behörden zu verlagern.

Es muss möglich sein, privat, geschäftlich und mit Behörden zu kommunizieren, ohne dass Dritte mithören können. Darum setzen wir uns für sichere Verschlüsselungsmethoden ein und lehnen deswegen jede Bestrebung, den privaten und wirtschaftlichen Gebrauch von Verschlüsselungen einzuschränken, ab.

Auf Missstände öffentlich hinzuweisen, ist wichtig für die Demokratie. Deswegen wollen wir Whistleblower durch eine landesgesetzliche Regelung besser schützen.

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Kapitel 15