BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Magdeburg

Über uns

Der Kreisverband Magdeburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist einer von 13 Kreisverbänden in Sachsen-Anhalt. Mit aktuell 392 Mitgliedern (Stand: 17.06.2025) ist er der zweitgrößte Kreisverband der Bündnisgrünen in unserem Bundesland. Das höchste Gremium des Kreisverbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mit Ausnahmen Juli und Dezember monatlich. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen, des Kreises betreffend, getroffen. Jedes Mitglied ist in ihr stimmberechtigt.

Der Kreisvorstand organisiert die politische Arbeit und ist erster Ansprechpartner des Kreisverbandes. In den Arbeitskreisen organisieren sich die Mitglieder eigenständig um projektbezogen zu arbeiten. Sie erarbeiten Konzepte und politische Stellungnahmen. Weitere Informationen findet ihr auf den Unterseiten.

SATZUNG des KREISVERBANDES

§ 3 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie findet in der Regel monatlich statt. Sie ist öffentlich, wenn sie nichts Abweichendes beschließt.
  2. Die MV entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht gemäß § 6 der Kreisvorstand zuständig ist. Sie kann Anträge an BDK, LPT und LDR stellen. Die Versammlungsleitung sollen Vorstandsmitglieder und Nichtvorstandsmitglieder abwechselnd übernehmen. Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 1/3 der Versammlungen von Männern geleitet werden.
  3. Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Als Frist gilt dabei die Zusendung der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Termin der MV. Eingeladen wird durch Email oder auf Wunsch des Mitgliedes durch Brief. Entscheidend für Frist und Zugang ist die Absendung. Eine Einladung ohne Beachtung der Frist ist bei herausragenden Ereignissen von besonderer politischer Bedeutung möglich.
  4. Sollen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nicht Gegenstand der Einladung waren, bedarf es zu den Beschlüssen einer 2/3 Mehrheit.