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Kreisverband MagdeburgÜber uns

Über uns

Der Kreisverband Magdeburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist einer von 13 Kreisverbänden in Sachsen-Anhalt. Mit mehr als 200 Mitgliedern ist er der zweitgrößte Kreisverband der Bündnisgrünen. Das höchste Gremium des Kreisverbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mit Ausnahmen Juli und Dezember monatlich. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen, des Kreises betreffend, getroffen. Jedes Mitglied ist in ihr stimmberechtigt.

Der Kreisvorstand organisiert die politische Arbeit und ist erster Ansprechpartner des Kreisverbandes. In den Arbeitskreisen organisieren sich die Mitglieder eigenständig um projektbezogen zu arbeiten. Sie erarbeiten Konzepte und politische Stellungnahmen. Weitere Informationen findet ihr auf den Unterseiten.

23.02.2009

Von: Michaela Frohberg

Grüne stellen Liste zur Stadtratswahl auf

Am 28. Februar 2009 tagt ab 10.00 Uhr der Kreisparteitag der Magdeburger Bündnisgrünen, um die Listen zur Stadtratswahl aufzustellen. Als Tagungsort wurde die hoch über den Dächern der Stadt an der Ecke Otto-von-Guericke Straße/Leiterstraße gelegene "Sichtbar" gewählt.

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Kategorien:Bei Grüns Wahlen
31.01.2009

Von: Olaf Meister

Grüne verabschieden Kommunalwahlprogramm

Schwerpunkt Stadtentwicklung
Die Magdeburger Bündnisgrünen haben auf ihrem Kreisparteitag ihr Kommunalwahlprogramm zu den Stadtratswahlen am 7. Juni 2009 beschlossen. Olaf Meister, Kreisvorsitzender: "Nach einem langen und intensiven Diskussions- und Arbeitsprozess in den letzten Monaten liegt nun das neue Programm vor. Ein deutlicher Schwerpunkt des Programms liegt auf dem Bereich Stadtentwicklung. Hier braucht Magdeburg dringend einen Kurswechsel, den wir Bündnisgrünen einzuleiten bereit sind - hin zu einer kleinteiligen lebenswerten Innenstadt und belebten Stadtteilzentren, weg von der teuren Flächenvergeudung im Umland."

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Kategorien:Bei Grüns SRW 2019
31.01.2009

Von: Olaf Meister

Grüne verabschieden Kommunalwahlprogramm

Schwerpunkt Stadtentwicklung
Die Magdeburger Bündnisgrünen haben auf ihrem Kreisparteitag ihr Kommunalwahlprogramm zu den Stadtratswahlen am 7. Juni 2009 beschlossen. Olaf Meister, Kreisvorsitzender: "Nach einem langen und intensiven Diskussions- und Arbeitsprozess in den letzten Monaten liegt nun das neue Programm vor. Ein deutlicher Schwerpunkt des Programms liegt auf dem Bereich Stadtentwicklung. Hier braucht Magdeburg dringend einen Kurswechsel, den wir Bündnisgrünen einzuleiten bereit sind - hin zu einer kleinteiligen lebenswerten Innenstadt und belebten Stadtteilzentren, weg von der teuren Flächenvergeudung im Umland."

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Kategorien:Bei Grüns Wahlen
01.10.2008

Grüne wählen neuen Kreisvorstand

Programmdiskussion eröffnet Auf einem Kreisparteitag haben die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg ihren Kreisvorstand nach zwei Jahren tournusmässig neu gewählt. Mit Michaela Frohberg und Olaf Meister wurden die bisherigen Vorsitzenden i...

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Kategorien:Bei Grüns
01.10.2008

Grüne wählen neuen Kreisvorstand

Programmdiskussion eröffnet Auf einem Kreisparteitag haben die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg ihren Kreisvorstand nach zwei Jahren tournusmässig neu gewählt. Mit Michaela Frohberg und Olaf Meister wurden die bisherigen Vorsitzenden i...

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Kategorien:Bei Grüns
18.05.1995

PM: Zwei Aktionen zum Innenstadtfest

Faltblatt zur Umgesaltung des Hasselbachplatzes.

Die Arbeitsgruppe Verkehr beteiligt sich am Sonnabend ab 09.00 Uhr, mit zwei Infoständen am Innenstadtfest. Der erste Stand befindet sich im Breiten Weg (Bereich Karstadt) während der zweite am Hasselbachplatz (an der BfG-Bank) steht. Dabei werden unseren Konzeptentwurf für die Gestaltung des Hasselbachplatzes vorstellen und eine Fahrgastumfrage zur neuen Niederflurstraßenbahn starten.

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Kategorien:Bei Grüns Geschichte

Von: W-Wähnelt

Mitgliederversammlung: "Ein Jahr Kenia"

Die Landtagswahl liegt nun schon ein Jahr hinter uns. Das ist uns Anlass, Bilanz zu ziehen und nach vorn zu schauen. Deshalb laden wir Dich herzlich zu unserer nächsten Mitgliederversammlung zu "Ein Jahr Kenia" ein.

Die Mitgliederversammlung findet wie gewohnt am vierten Mittwoch des Monats,am 22.3.2017, um 19.00 Uhrin unserer Landesgeschäftsstelle, Otto-von-Giericke-Straße 65 statt.

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Kategorien:Aktuell Bei Grüns Demokratie Wahlen Olaf Meister
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SATZUNG des KREISVERBANDES

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§ 1 Name

Der Name ist "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Magdeburg". Die Kurzform lautet "GRÜNE Magdeburg".

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer Grundkonsens und Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört. Aufnahme- und Beendigungsverfahren der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Mitgliedes regelt die Landessatzung, sofern nicht diese Satzung etwas anderes vorsieht.

Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder, die sich besonders für die Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern erklären.

§ 3 Mitgliederversammlung (MV)
  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie findet in der Regel monatlich statt. Sie ist öffentlich, wenn sie nichts Abweichendes beschließt.
  2. Die MV entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht gemäß § 6 der Kreisvorstand zuständig ist. Sie kann Anträge an BDK, LPT und LDR stellen. Die Versammlungsleitung sollen Vorstandsmitglieder und Nichtvorstandsmitglieder abwechselnd übernehmen. Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 1/3 der Versammlungen von Männern geleitet werden.
  3. Die MV ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden. Als Frist gilt dabei die Zusendung der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Termin der MV. Eingeladen wird durch Email oder auf Wunsch des Mitgliedes durch Brief. Entscheidend für Frist und Zugang ist die Absendung. Eine Einladung ohne Beachtung der Frist ist bei herausragenden Ereignissen von besonderer politischer Bedeutung möglich.
  4. Sollen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nicht Gegenstand der Einladung waren, bedarf es zu den Beschlüssen einer 2/3 Mehrheit.
§ 4 Urabstimmung
  1. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung, des Kreisvorstandes oder eines Viertels der Mitglieder findet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Urabstimmung statt.
  2. Der Urabstimmung muss eine Mitgliederversammlung vorausgehen, auf der das Thema beraten worden ist. Die Urabstimmungsfragen werden von dieser Mitgliederversammlung formuliert.
  3. Die Urabstimmung ist gültig, wenn sich an ihr mindestens ein Drittel der Mitglieder beteiligt. Das Nähere regelt eine Urabstimmungsordnung.
§ 5 Abstimmungen und Wahlen
  1. Das Bundesfrauenstatut findet Anwendung. Bei Aufstellung der Listen zur Kommunalwahl sind die ungeraden Plätze Frauenplätze, die geraden Plätze freie Plätze. Bei der Wahl der Listen zur Kommunalwahl gilt das Bundesfrauenstatut in der Fassung vom 08.05.2009.
  2. Wahlen und Abstimmungen sind öffentlich. Wahlen der Vorstandsmitglieder, der Delegierten und zu den Wahllisten sind geheim. Bei allen anderen Wahlen und Abstimmungen zu Personen wird offen abgestimmt, wenn niemand widerspricht.
  3. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stichwahlen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit erhält - bei Stimmengleichheit wird gelost.
  4. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Enthaltungen gelten in diesem Sinne als gültige Stimmen. Die zur Änderung anstehenden Satzungsthemen, sowie die vorliegenden satzungsändernden Anträge müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein.
  5. Das Wahl- und Abstimmungsverfahren richtet sich im Übrigen nach der Wahl- und Abstimmungsordnung.
§ 6 Kreisvorstand
  1. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Gewählt werden in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende, einE VorsitzendeR und einE SchatzmeisterIn. Diese bilden den geschäftsführenden Vorstand. Weiterhin werden bis zu 4 BeisitzerInnen gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes findet eine Nachwahl statt.
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt. Die Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes erfolgt für die Amtszeit des bestehenden Vorstands.
  3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Aktivitäten mit Wirkung nach außen werden im Regelfall von den Vorsitzenden wahrgenommen. Pressemitteilungen bedürfen der Abstimmung im geschäftsführenden Vorstand.
  4. Die Sitzungen sind mitgliederöffentlich. Über den Ausschluss der Mitgliederöffentlichkeit entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
  5. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Vorstandsmitglied kann abgewählt werden, wenn ein Antrag von mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes vorliegt. Die Entscheidung fällt auf der nächsten MV. Diese muss spätestens drei Monate nach Eingang des Antrags stattfinden.
  6. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
    • Vertretung des Kreisverbandes nach außen einschließlich Öffentlichkeitsarbeit
    • Koordinierung der Arbeit auf Stadtebene
    • Vorbereitung der MV
    • Einrichtung, Unterstützung und Auflösung von Arbeits-, Fach- und Stadtteilgruppen
    • Ausführung des Haushaltsplans einschließlich einer vorläufigen Haushaltsführung bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans durch die MV sowie der Durchführung einer Kassenprüfung, • Aufnahme und Streichung von Mitgliedern,
    • Einstellung und Kündigung von MitarbeiterInnen.
    • Antragstellung an LDR, LPT und BDK
  7. Angestellte des Kreisverbandes dürfen nicht gleichzeitig im Kreisvorstand sein. Das gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.
  8. Verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen ist der/die SchatzmeisterIn. Der Vorstand regelt die Vertretungsbefugnis für die Konten. Verfügungen sind nur zu ermöglichen, wenn zwei Vorstandsmitglieder unterschreiben.
  9. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Gleiches gilt für spätere Änderungen der Satzung.
Wahl- und Abstimmungsordnung
  1. Vor der Wahl wählt die Versammlung eine Wahlkommission aus mindestens 2 Personen.
  2. Wenn mehr Kandidaturen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen gilt Folgendes:
  3. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht.
  4. Die Zahl der zu wählenden Personen und die Zahl der in einem Frauenwahlgang zu wählenden Frauen werden ermittelt.
  5. Zuerst werden die Frauen gewählt.
  6. In jedem Wahlgang hat jedes Mitglied so viele Stimmen, wie Plätze zu vergeben sind. Es schreibt hinter jeden Namen "Ja oder Nein" bzw. kreuzt entsprechend an.
  7. Im ersten Wahlgang sind die Frauen gewählt, die die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht haben.
  8. Soweit keine ausreichende Anzahl von Frauen gewählt ist, findet eine Stichwahl statt, in der die noch freien Plätze vergeben werden. An dieser nehmen die Frauen mit den meisten Ja-Stimmen teil und zwar eine Frau mehr, als noch Plätze zu vergeben sind. Bei Stimmengleichheit der Ja-Stimmen entscheidet die Zahl der Enthaltungen bzw. Nein-Stimmen. Sind auch diese gleich, nimmt auch die Nächstbeste an der Stichwahl teil. Das Verfahren im Weiteren richtet sich nach Nr. 5.
  9. Für die offenen Plätze dürfen Frauen und Männer kandidieren.
  10. Die Besetzung der offenen Plätze geschieht gemäß Nr. 2, 4 bis 6 sinngemäß.
  11. Wenn nicht mehr Kandidaturen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze in einem Wahlgang vergeben. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Soweit eine Reihung vorgenommen werden soll, entscheidet die Zahl der Jastimmen, hilfsweise die Zahl der Enthaltungen.
  12. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Kreisvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht durch die Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei mehr als zwei Vorschlägen findet eine Stichabstimmung zwischen den beiden Vorschlägen mit der höchsten Stimmenzahl statt.
  13. Die Wahl- und Abstimmungsordnung kann mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden. Dieses ist nur möglich, wenn der Änderungsantrag in der Einladung zur entsprechenden Mitgliederversammlung mit versandt wurde.
Satzung zum DOWNLOAD

Unsere Satzung haben wir in zwei Varianten zu Download bereitgestellt als:

  1. Initiates file downloadA5-Broschüre zum doppelseitigen ausdrucken

  2. Initiates file downloadvereinfachte A4-Fassung