Keine Bereicherung auf Kosten der Ärmsten – Faire Bedingungen fürs P-Konto

Anlässlich der Aufhebung des uneingeschränkten Kontopfändungsschutzes ab dem 01.01.2012, erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherschutz:

09.01.12 –

Anlässlich der Aufhebung des uneingeschränkten Kontopfändungsschutzes ab dem 01.01.2012, erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherschutz:

Das normale Girokonto bietet ab 01.01.2012 keinen Schutz mehr vor einer Pfändung. Auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld fällt weg. Aus diesem Grund ist es gut, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Verhindert werden muss dabei, dass die Kunden hier wieder extra zur Kasse gebeten werden und dass Banken versuchen, durch schlechte Konditionen unliebsame Kunden zu vertreiben.

Doch der rechtliche Umwandlungsanspruch auf ein P-Konto besteht nur für diejenigen, die bereits ein bestehendes Konto haben. Personen ohne Konto haben weiterhin bei keiner Bank einen gesetzlichen Anspruch auf Errichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Dabei ist die Verfügbarkeit über ein Konto genauso wie ein Telefonanschluss oder Internetzugang Voraussetzung, um gleichberechtigt an Alltagsgeschäften im gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Wir fordern die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die jedem Bürger das Recht auf ein Konto auf Guthabenbasis gewährleistet. Dass die FDP als einzige Fraktion im Bundestag einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jeden Menschen von vorneherein ablehnt, ist ein Ausdruck sozialer Kälte.

(Quelle: http://nicolemaisch.de/detail/nachricht/keine-bereicherung-auf-kosten-der-aermsten-faire-bedingungen-fuers-p-konto.html)

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